Differenzialrente

Differenzialrente
Differenzialrente,
 
Differenzial|einkommen, Differenzialgewinn, Volkswirtschaftslehre: Sondergewinn, der aufgrund unterschiedlicher Produktionskosten den Produzenten mit den geringeren Durchschnittskosten zufließt, da der Marktpreis bei vollständiger Konkurrenz gleich den Grenzkosten des am ungünstigsten produzierenden Unternehmens ist. Die Differenzialrente beruht somit auf unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Anbieter. Sie wurde erstmalig als Differenzialrente des Bodens (Bonitätsrente) von D. Ricardo analysiert (Grundrente). Produzentenrente.

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Dif|fe|ren|zi|al|ren|te, (auch:) Differentialrente, die (Wirtsch.): Einkommen, das unter Voraussetzung unterschiedlicher Produktionskosten allen Produzenten mit niedrigeren Produktionskosten zufließt.

Universal-Lexikon. 2012.

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